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AGBs für den Kursbetrieb

0. Vorbemerkungen

Dieser Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt die vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen dem Veranstalter (GHS Infotronic OHG) und den Teilnehmern an Fortbildungskursen. Ziel der Vereinbarungen ist ein beidseitiger Interessenausgleich zwischen dem Kursveranstalter und den Kursteilnehmern, damit ein reibungsloser Kursbetrieb ermöglicht wird.

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an den Kursen soll möglichst früh erfolgen. Eine rechzeitige Anmeldung liegt im Interesse der Teilnehmer, da die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an. Für die Kurse im Radix-Programm ist zur Teilnahmezulassung ein Qualifikationsnachweis zur erbringen. Art und Anforderungen an diesen Nachweis werden vom jeweiligen Kursleiter festgelegt, der auch über deren Anerkennung entscheidet.

2. Lehrgangs-/Seminarkosten

Die Lehrgangs-/Seminarkosten sind unabhängig von den Leistungen Dritter vom Vertragspartner pünktlich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 80 Kursstunden können Teilzahlungen vereinbart werden. Die Kosten für die Lehrgänge umfassen in der Regel nicht die Kosten für Lernmittel und Skripte.

3. Rücktritt und Kündigung

Ein Rücktritt von der Kursanmeldung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn ohne jegliche Kosten für den Teilnehmer möglich. Bei später eingehender Erklärung bis zu Beginn des Lehrgangs wird ein pauschales Entgelt von 75,00 Euro erhoben. Wenn eine Abmeldung nicht mindestens 5 Arbeitstage vor Kurs-/Seminarbeginn erfolgt, wird die volle Kursgebühr fällig. Kurse mit einer Dauer von mehr als 80 Kursstunden können in Abschnitte aufgeteilt werden. Wenn die Kündigung in der ersten Hälfte des Lehrgangs ausgesprochen wird, sind 50 % des Entgeltes für den Lehrgang oder Lehrgangsabschnitt zu zahlen. Bei später erfolgter Kündigung ist das Entgelt für den Lehrgang oder Lehrgangsabschnitt in voller Höhe zu zahlen. Eine Lehrgangskündigung muß in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblicher Termin ist der Eingang beim Veranstalter. Im übrigen berechtigt die Nichtinanspruchnahme einzelner Kursstunden nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Bei Seminaren und Workshops kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich dem Veranstalter mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Bei höherpreisigen Seminaren und In-House-Schulungen gelten die jeweils vereinbarten vertraglichen Bedingungen.

Events und Projekte erfordern einen besonders hohen Vorbereitungsaufwand. Anmeldungen werden daher nur bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung akzeptiert. Ein Rücktritt von Event- und Projektanmeldungen ist ebenfalls nur bis 4 Wochen vor Beginn möglich; in diesem Falle werden 90 % der Teilnahmekosten erstattet. Bei späterem Rücktritt wird die volle Kursgebühr fällig. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich, erfordert aber ggf. einen Qualifikationsnachweis.

4. Absage von Veranstaltungen

Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Teilnehmerzahl Kurse/Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten/Referenten berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt von Vertrag.

5. Haftung

Wird ein Kurs abgesagt, in dessen Verlauf abgesetzt, oder fallen einzelne Stunden eines Kurses/Seminars aus, haftet der Veranstalter nur für grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Mißbrauch der im Rahmen eines Kurses zur Verfügung gestellten Software oder Hardware kann zu Schadensersatzansprüchen seitens des Veranstalters oder Dritter führen.

6. Ausschluß von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Lehrgangs-/Seminarteilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störungen der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch seitens des Veranstalters wird hierdurch nicht gemindert.

7. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung gestattet der Kursteilnehmer dem Veranstalter die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung. Ein späterer Widerruf dieser Einwilligung bedeutet möglichereweise den Ausschluß von Lehrgang und/oder Prüfung. Der Veranstalter behandelt die Daten der Kursteilnehmer vertraulich und ausschließlich für den internen Gebrauch. Eine Weiterleitung der vertraulichen Daten an Dritte - etwa zum Zwecke der Werbung - findet nicht statt.

8. Sonstiges

Neben den hier aufgeführten Regelungen gelten die einzelnen Abschnitte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma GHS Infotronic OHG, soweit diese nicht im Widerspruch zu den Regelungen des Kursbetriebs stehen. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.