GHSInfotronic
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AGBs

0. Einleitung ohne Rechtswirkung

Der Zweck der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma GHS Infotronic ist die Herbeiführung eines gleichmäßigen Interessenausgleichs zwischen uns und unseren Kunden. So wie wir uns um zügige Auftragsbearbeitung, prompte Lieferung und hohe Qualität bemühen, erwarten wir auf der anderen Seite eine entsprechend zügige Begleichung unserer Rechnungen und pfleglichen Umgang mit unseren Leihgeräten.

1. Allgemeines

  • Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsannahmen und Lieferungen.
  • Die hier genannten Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart werden.
  • Widersprechenden Bedingungen des Geschäftspartners, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen.
  • Mündliche Abreden oder Zusicherungen bedürfen generell der Schriftform.
  • Ergänzend gelten die “Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie” soweit sich aus dem vorliegenden Text nichts gegenteiliges ergibt.

2. Angebote

  • Angebote sind freibleibend ab Lager sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  • Alle Angebotspreise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandspesen.
  • Schließen wir mit einem Kunden mehrere Verträge, so sind diese in ihrem rechtlichen Inhalt und Bestand voneinander nicht abhängig.
  • Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag bestätigen oder innerhalb von 14 Arbeitstagen liefern.
  • Technische und gestalterische Änderungen behalten wir uns aus Gründen des technischen Fortschritts vor, sofern diese dem Kunden gegenüber vertretbar und zumutbar sind.

3. Transport

  • Der Gefahrenübergang erfolgt auf den Kunden, wenn die Ware unser Haus verläßt.
  • Bestellte Artikel werden durch einen von uns auszuwählenden Zustelldienst transportiert. Kundenwünsche werden wir – soweit möglich und zumutbar – berücksichtigen.
  • Eine Versichung gegen Verlust oder Beschädigung der Ware auf dem Transportweg wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.

4. Lieferung

  • Lieferfristen werden von uns nach bestem Ermessen angegeben und sind nicht verbindlich; wir werden uns selbstverständlich um deren Einhaltung bemühen.
  • Bei nicht von uns zu vertretenden Ereignissen (höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, o. ä) kann sich das Lieferdatum um die Dauer der Störung und deren Auswirkung verschieben. Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist in keinem Fall berechtigt, Deckungskäufe vorzunehmen; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Die Höhe dieser Schadensersatzhaftung ist beschränkt auf Schäden, die bei Vertragsabschluß typisch vorhersehbar waren.

5. Zahlung

  • Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung/Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug bei Lieferung/Übergabe der Ware fällig.
  • Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
  • Aufrechnungen verschiedener Geschäfte sind generell unzulässig.
  • Der Käufer kommt in Verzug, wenn er bei Lieferung die Annahme verweigert oder er die vereinbarte Zahlung ganz oder teilweise nicht leistet.
  • Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen.
  • Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 15 % per anno zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Kunden die an diesen gelieferte Ware nach Ablauf einer gemäß §326 BGB gesetzten Nachfrist herauszuverlangen.
  • Schecks nehmen wir nur zum Zwecke der Weiterleitung an. Die Zahlung gilt erst als geleistet, wenn wir uneingeschränkt über den gezahlten Betrag verfügen können.

6. Eigentumsvorbehalt

  • Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.
  • Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache während dieser Zeit pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  • Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich Zugriff auf die Ware zu ermöglichen.
  • Der nicht-kaufmännische Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen.
  • Der kaufmännische Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bzgl. der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden wiederruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.

7. Gewährleistung, Haftung

  • Die gesetzliche Gewährleistung endet 24 Monate nach Rechnungsdatum sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Das Rechnungsdatum liegt keinesfalls vor dem Tag, an dem die Ware unser Haus verläßt.
  • Offensichtliche Mängel müssen uns binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder zur Niederschrift angezeigt werden.
  • Nach unserer Wahl sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
  • Falls eine dreifache Nachbesserung nicht erfolgreich oder nicht möglich war, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder es kann einvernehmlich eine Minderung vereinbart werden.
  • Transportkosten für die Rücksendung von Waren gehen zu Lasten des Kunden, während wir dem Kunden für die Lieferung der reparierten/ersetzten Waren keine Kosten berechnen.
  • Für weitergehende Schäden und Folgeschäden, insbesondere Vermögensschäden und entgangene Gewinne haften wir in keinem Fall.
  • Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der von uns gelieferten Waren entstehen.
  • Für die Eignung der gelieferten Waren zu einem bestimmten Einsatzzweck können wir nicht garantieren, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • Für Schäden, die durch unsere Mitarbeiter entstehen, haften wir nur, wenn diese in unserem Auftrag handeln.
  • Für nicht von uns hergestellte Software garantieren wir nur die Lieferung einwandfreier Datenträger. Wir geben in keinem Falle eine Funktionsgarantie auf Software anderer Hersteller.
  • Die Abtretung von Forderungen ist ausgeschlossen.

8. Datenschutz

  • Die Firma GHS Infotronic ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Kunden zur Verwirklichung des jeweiligen Vertragszweckes und firmeninternen Zwecken zu speichern und zu verarbeiten.
  • Keinesfalls werden kundenbezogene Daten zu firmenfremden Zwecken (z. B. Adreßhandel) verwendet.

9. Gerichtsstand

  • Als Gerichtsstand gilt im gewerblichen Geschäftsverkehr Gelsenkirchen als vereinbart. Im Endkundengeschäft kann der Kunde auch seinen Wohnort wählen. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
  • Als Erfüllungsort gilt Gelsenkirchen als vereinbart.

10. Wirksamkeit

  • Sollten sich einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, so werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt.